Anmeldung zukünftige 5. Klasse ab Schuljahr 2023/2024
von Juliane Michael
Anmeldung
Hinweise für die Eltern der neuen Klasse 5
bitte beachten Sie zur Aufnahme Ihres Kindes für die zukünftige 5. Klasse ab dem Schuljahr 2023/2024 folgende Informationen. Sollte Ihr Kind gesundheitliche Beeinträchtigungen oder einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben oder Sie das Kind im Auftrag (mit einer Vollmacht) bei uns anmelden, so setzen Sie sich bitte bezüglich eines persönlichen Gespräches mit uns in Verbindung.
An der Schule gibt es eine Schulsozialarbeit, eine Sprach- und Integrationsmittlerin, einen Inklusionassistent und eines Praxisberater, die Ihr Kind und Sie unterstützen können.
Für die Anmeldung senden Sie uns das unten stehende Formular bitte per Post oder E-Mail zu. Außerdem benötigen wir die Bildungsempfehlung von der Grundschule im Original, eine Kopie der Halbjahresinformation und gegebenfalls die Kopie des Feststellungsbescheides für den sonderpädagogischen Förderbedarf. Diese Unterlagen können Sie uns per Post zusenden oder in unseren Briefkasten am Haupteingang einwerfen.
Außerdem ist eine persönliche Anmeldung wi folgt möglich:
Samstag, 11.02.2023 von 8 - 12 Uhr sowie
Montag, 27.02.2023 bis Donnerstag, 02.03.2023 jeweils von 7:30 Uhr bis 15 Uhr
Für die persönliche Anmeldung bringen Sie bitte ebenfalls den bereits ausgefüllten Aufnahmeantrag mit.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Aufnahmeantrag nur berücksichtigen können, wenn die Bildungsempfehlung im Original vorliegt!
Anmeldeformular
Es besteht die Möglichkeit an unserer Schule folgende zusätzliche Angebote zu nutzen:
- vielfältiges Ganztagsangebot
- Schließfächer im Klassenzimmer
- Wasserspender
- Sodexo – Mittagspausenversorgung (wenn Sie bereits eine sodexo-Essenskarte haben, kann diese einfach weiter genutzt werden)
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie am 1. Elternabend, welcher voraussichtlich in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien stattfinden wird.
Die Entgegennahme des Antrages zur Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule werten Sie bitte nicht als Zusage. Erst nachdem alle Anträge auf Beschulung bei uns eingegangen sind, erhalten Sie am 26.05.2023 einen Bescheid für die Aufnahme.
Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Oberschule entschieden haben. Gleichwohl wird das Recht der Eltern auf Aufnahme ihres Kindes an einer bestimmten Oberschule durch die an der jeweiligen Schule verfügbaren Ausbildungsplätze (Anzahl der Klassen und Schüler pro Klasse) begrenzt. Sollten demnach mehr Schüler angemeldet werden, als Aufnahmekapazitäten an der Schule vorhanden sind, ist die Durchführung eines Auswahlverfahrens nach sachgerechten Kriterien unerlässlich.
Es werden für diesen Fall die folgenden Auswahlkriterien für die freien Plätze nach Berücksichtigung der Anzahl der versetzungsgefährdeten Schüler in der nachfolgend genannten Reihenfolge und entsprechender Gewichtung herangezogen:
- eng umgrenzte Härtefälle, die den Besuch einer anderen Schule unzumutbar machen,
- Schüler mit diagnostiziertem sonderpädagogischen Förderbedarf, soweit die Inklusionsbedingungen an der Schule erfüllt werden sowie schwerbehinderte Schüler,
- Geschwister von Schülern, die auch im Schuljahr 2023/24 diese Schule gemeinsam besuchen werden,
- Kinder, die bei Ablehnung einen unzumutbaren Schulweg hätten, d. h. kein Schüler ist abzulehnen, der keine andere aufnahmefähige Schule innerhalb von 60 Minuten erreichen kann,
- Gemeindezugehörigkeit (Kinder, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde/ Stadt, einschließlich Stadt- bzw. Ortsteilen haben),
- Dauer des Schulweges,
- Zufallsprinzip (Losverfahren).
Sofern erforderlich, kommt eine Kombination der Kriterien in Betracht.
Sie haben die Möglichkeit, auf dem Anmeldebogen und auch bei der Abgabe der Anmeldeunterlagen auf das Vorliegen einer besonderen Härtesituation gemäß Nr. 1 oder Nr. 2 hinzuweisen.
Am 26.05.2023 sollen Sie den Aufnahmebescheid bzw. ggf. einen Ablehnungsbescheid erhalten.
Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.